Benutzertracking Cookies

Benutzertracking: Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage

Lange haben viele auf die Entscheidungen über das Benutzertracking des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) gewartet. Für die Nutzerinnen und Nutzer von Webseiten ist damit einmal mehr die Privatsphäre verbessert worden. Unternehmen müssen nun leider nahezu komplett auf die Auswertung der Webseite verzichten, falls die Nutzerinnen und Nutzer den Werbecookies nicht explizit zustimmen. Ein Großteil der Webseiten sind nicht mehr datenschutzkonform und Verantwortliche müssen spätestens jetzt handeln.

 

Darf ich jetzt auf meiner Webseite noch Cookies setzen lassen?

Ja, Sie dürfen weiterhin Cookies setzen lassen, aber für die Werbecookies benötigen Sie jetzt die aktive Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer, für technisch notwendige nicht. Wichtig dabei ist, dass eine bestätigende Handlung stattfindet. Das heißt, dass die Haken für die Einwilligung der einzelnen Zwecke noch nicht gesetzt sein dürfen.

 

Die sogenannten Cookie-Banner brauchen Sie nicht mehr unbedingt,wenn Sie nur technisch notwendige Cookies einsetzen. Für alles andere brauchen Sie die Zustimmung. Rein informierende Banner über Cookies sind damit endlich verbannt. Wichtig ist hierbei: Die User müssen beim „Betreten“ der Webseite befragt werden und erst dann dürfen die entsprechenden Cookies gesetzt werden.

Und das ist leider nicht alles: Neben der Webseite selbst, müssen Sie auch unbedingt die Datenschutzerklärung und die damit zusammenhängenden Informationspflichten anpassen.

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie datenschutzkonformes Marketing betreiben? Hier finden Sie mehr Informationen!

 


von Michael Holzhüter, Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) und Sebastian Breu, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) / 2020

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